Betriebliche Ersthelfer BG
Für alle gewerblichen Bereiche sowie Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gilt in Deutschland die Regelung betriebliche Ersthelfer vorzuhalten und somit auch Aus- und Fortzubilden. Wir sind eine von der Berufsgenossenschaft ermächtigte Stelle um dies zu tun nach § 26 DGUV Vorschrift 1.
Gerne führen wir die Schulung in Ihrem Betrieb durch um den Ersthelfer direkt an seinem Arbeitsplatz mit der Tätigkeit zu konfrontieren und vertraut zu machen.
Welche Voraussetzungen hierzu der betriebliche Ersthelfer erfüllen muss, und weitere Zusatzinformationen erhalten Sie im nachfolgenden Link
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/themenfelder/betrieblicher-ersthelfer/index.jsp
Sie können uns gerne für jede Art von Rückfragen hierzu kontaktieren.
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